Allgemeine Geschäftsbedingungen
German RTM GmbH
§ 1 Geltung, Vertragsschluss, Angebote
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen German RTM und dem Nutzer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
Allgemeine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens German RTM nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich German RTM anzuzeigen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn German RTM in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder unsere Rechnungslegung bzw. den Versand zustande. Innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragseingang erklärt German RTM, ob German RTM den Kundenauftrag annimmt oder ablehnt. Geht dem Kunden innerhalb dieser Frist keine Erklärung zu, gilt der Auftrag als angenommen. Der Kunde ist an seinen Auftrag gebunden, bis German RTM den Auftrag annimmt oder ablehnt.
Mit Hereingabe der Bestellung aufgrund unseres Angebotes/Preisliste, spätestens jedoch mit Annahme der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als anerkannt und liegen in der jeweiligen gültigen Fassung allen künftigen Lieferungen und Leistungen zugrunde.
Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Kunden nicht zu vertreten ist, nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung von German RTM mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
Angebote von German RTM in Prospekten, Webseiten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Technische Daten und sonstige Angaben über unsere Lieferungen und Leistungen sind erst nach ausdrücklicher und schriftlicher Bestätigung verbindlich und gelten erst dann als zugesicherte Eigenschaft.
German RTM ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Bedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von German RTM für den Nutzer zumutbar ist. Jede Änderung wird allen registrierten Kunden durch Zusendung per E-Mail mitgeteilt. Die Bedingungen stehen jederzeit auf unserer Website oder durch Einsichtnahme in den Geschäftsräumen zur Verfügung. Eine gesonderte postalische Übersendung der Bedingungen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch. Wenn der Nutzer mit der Geltung oder den Änderungen der Bedingungen nicht einverstanden ist, darf er die Dienstleistungen von German RTM nicht weiter nutzen. Nimmt der Kunde nach einer Änderung weiter die Dienstleistungen von German RTM in Anspruch, gilt dieses als stillschweigende Annahme der geänderten Bedingungen.
§ 2 Leistungsumfang
Für den Lieferumfang ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend sowie die nachfolgenden Bestimmungen. German RTM ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Alle sonstigen Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von German RTM, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss German RTM nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Mitarbeiter von German RTM sind nicht befugt Zusicherungen abzugeben.
Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlicher Prüfungen sowie
e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
f) Installation, Anlieferung bzw. Aufstellung
g) Schulung, Einweisung bzw. Anleitung
h) sonstiger Nebenleistungen
Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von German RTM zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann German RTM dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit German RTM schriftlich darauf hingewiesen hat.
Erbringt German RTM kostenlose Zusatzleistungen (z. B. Beratung oder technischen Support), kann German RTM diese nach Ankündigung mit angemessener Frist jederzeit einstellen oder erklären, dass die Leistung zukünftig auf Grundlage der German RTM-Preisliste in Rechnung gestellt wird.
§ 3 Zahlungsbedingungen, Preise
Alle Rechnungen von German RTM sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei German RTM. Bei Abrufaufträgen dient der Preis bei Vertragsabschluss als Grundpreis. Eventuelle Preisänderungen während der Laufzeit des Vertrages berechtigen die Firma German RTM zu einer entsprechenden Preisanpassung.
Im Verzugsfalle ist German RTM berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist German RTM berechtigt, Zinsen in Höhe von 1,5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Der Kunde muss damit rechnen, dass German RTM Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann German RTM Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung von irgendwelchen Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, German RTM hat die Ansprüche des Bestellers schriftlich anerkannt oder die Ansprüche des Bestellers sind rechtskräftig festgestellt.
Wird German RTM eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, etwa durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Wechselprozesses bekannt, oder ist anderweitig zu befürchten, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, oder befindet er sich bereits mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist German RTM berechtigt, Vorkasse, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Werden die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann German RTM den Vertrag fristlos kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von German RTM gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.
Der Käufer trägt die gesamten Betreibungs- sowie etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Bei Nichteinlösung eines Schecks, gleich aus welchem Grund, trägt der Kunde sämtliche hiermit verbundenen Bankgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale.
German RTM ist berechtigt, für Dienstleistungen eine Vorauszahlung in Höhe der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
§ 4 Schadenersatz, Haftungsbeschränkung
German RTM haftet auf Schadenersatz
a) für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von German RTM oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden;
b) bei leichter fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch unter Beschränkung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden;
c) nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und etwaigen anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften;
d) für die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften entstehenden Mangelschäden und für solche Mangelfolgeschäden, gegen die eine Zusicherung Ihr Unternehmen gerade absichern sollte.
Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet German RTM nur, wenn German RTM deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und Ihr Unternehmen sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgestellt wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet German RTM insgesamt nur bis zur Höhe von 1.000,00 € je Kunde. Übersteigen die Entschädigungen, die Mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
Ansprüche des Kunden aus dem Vertrag müssen innerhalb eines Jahres nach Kenntnisnahme des Kunden der sie begründenden tatsächlichen Umstände gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls sind sie verjährt.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn, sonstige Vermögensschäden und mittelbare und/oder Folgeschäden des Käufers und Störungen im öffentlichen Fernmeldenetz. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.
§ 5 Gewährleistung
Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde German RTM unverzüglich schriftlich zu melden.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt.
Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung z.B. angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen.
Der Kunde ist verpflichtet, German RTM die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Der Kunde hat German RTM bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Gelingt es German RTM nicht, erhebliche Mängel innerhalb von 6 Monaten ab Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandlung oder Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit German RTM nicht nach oben genannten Haftungsbedingungen haftet.
§ 6 Kündigung
Stellt einer der von German RTM für die Vertragserfüllung wesentlichen technischen Leistungen beauftragten Dritten seine Leistungen ganz oder teilweise ein, ohne dass German RTM dies zu vertreten hat, so kann German RTM den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen außerordentlich kündigen.
German RTM kann einen Dienstleistungsvertrag weiter außerordentlich kündigen, wenn
a) der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Entgelte in Verzug gerät;
b) der Kunde in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Entgelten für zwei Monate entspricht, in Verzug kommt;
c) der Kunde zahlungsunfähig wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird;
d) der Kunde trotz erfolgloser Abmahnung von German RTM schwerwiegend gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt;
e) sich insbesondere die telekommunikationsrechtlichen oder technischen Rahmenbedingungen, auf denen der Vertrag beruht, dergestalt ändern, dass die von einer Partei geschuldete Leistung ohne deren Verschulden nicht mehr erbracht werden kann.
German RTM kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
§ 7 Urheberrecht, Nutzungsrechte
Jede nicht ausdrücklich genehmigte Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe des Schriftmaterials und des gelieferten Quellcodes ist untersagt und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Erbringt German RTM Programmierdienstleistungen erhält der Kunde das Recht den von German RTM im Rahmen des Auftrags gelieferte Software für den vorgesehenen Zweck einzusetzen. Der Kunde erhält jedoch kein Wiederverkaufs-, Veröffentlichungs- oder Exklusiv-Recht. Die gelieferte Software bleibt ohne weitere Vereinbarung geistiges und materielles Eigentum von German RTM. Weitere Nutzungsrechte bedürfen schriftlicher Form.
Soweit dem Kunden von German RTM ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an German RTM zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber German RTM bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die oben geregelten Pflichten verspricht der Kunde German RTM eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.0000,00.
Erbringt German RTM Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von German RTM. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, German RTM über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
§ 8 Rechte Dritter
German RTM geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
German RTM nimmt für Programmierdienstleistungen, insbesondere zur Gestaltung von Internet-Präsenzen, auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die German RTM keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. German RTM wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
German RTM kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen des Auftragsumfangs nutzen. Wird German RTM vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde German RTM zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
§ 9 Mitwirkungspflicht
Es obliegt dem Kunden,
a) uns die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist;
b) Störungen, die ihre Ursache in unserem Verantwortungsbereich haben können, uns unverzüglich anzuzeigen und alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung und Minderung von Schäden zu treffen;
c) vor der Ausführung von Installations- oder Wartungsarbeiten durch uns seine Datenbestände vor dem Verlust zu sichern sowie uns auf ungesicherte Datenbestände hinzuweisen;
d) uns im Falle technischer Schwierigkeiten auf Verlangen Auskunft über die von ihm zur Nutzung unserer Dienste eingesetzten technischen Ausstattungen zu erteilen und unseren Empfehlungen in dieser Hinsicht Folge zu leisten.
Soweit German RTM dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit German RTM keine Korrekturaufforderung erhält.
Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites, zu deren Pflege German RTM beauftragt wurde, zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Öffentliche Seminare
§ 1 Geltung
Allen Leistungen im Rahmen unserer öffentlichen Seminarveranstaltungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für öffentliche Seminare der German RTM GmbH zugrunde.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag bedarf der Schriftform. Sie können sich telefonisch, schriftlich, per Fax oder per e-Mail bei unserem Booking Service anmelden. Sie erhalten daraufhin von uns umgehend eine Auftragsbestätigung (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses). Da die Teilnehmerzahl für unsere Seminare begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Des Weiteren gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen.
§ 3 Absagen und Widerrufsrecht
Sie können Ihre Anmeldung bis 12 Werktage vor Seminarbeginn kostenfrei widerrufen.
Bei einer Stornierung Ihrer Anmeldung bis 8 Werktage vor Seminarbeginn (dabei wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgerechnet), werden 50% der Seminargebühr fällig. Wenn Sie Ihre Anmeldung innerhalb von 7 Werktagen vor Seminarbeginn (dabei wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgerechnet) stornieren oder zum Seminar nicht erscheinen, stellen wir Ihnen die volle Seminargebühr in Rechnung.
Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten) vor. Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, Sie auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Ist eine Umbuchung nicht möglich, erlöschen die gegenseitigen Ansprüche; weitergehende Ersatzansprüche bestehen nicht.
§ 4 Gebühren
Die Gebühren für den Besuch unserer öffentlichen Seminare sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu entrichten. Eine nur zeitweise Teilnahme an unseren Seminaren berechtigt Sie nicht zu einer Minderung der Seminargebühr. Wenn Sie innerhalb von 12 Monaten eine größere Anzahl von Seminartagen buchen wollen, empfiehlt sich der Abschluss eines Rahmenvertrages. Damit gewähren wir Ihnen folgende Rabatte auf die Seminargebühren:
5% ab 50 Teilnehmertagen
10% ab 100 Teilnehmertagen
15% ab 150 Teilnehmertagen
Unsere Rabattregelungen sind abschließend und nicht kombinierbar mit anderen Sonderkonditionen, die Sie von uns oder gegebenenfalls über Dritte (Partnerunternehmen, Verbände usw.) erhalten.
§ 5 Durchführungsabweichung
Wir behalten uns vor, Termine und Durchführungsorte zu ändern.
§ 6 Terminvorschau
Unsere Seminare werden halbjährlich aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den im Hauptkatalog genannten Terminen, die den jeweiligen zweiten Halbjahreszeitraum betreffen, um eine Terminvorschau handelt. Für diese Termine können Sie sich bereits heute anmelden. Wir behalten uns jedoch für diese Termine eine Überarbeitung der Seminarinhalte, der Dauer und gegebenenfalls eine Gebührenerhöhung vor. Hinweis: Mit Erscheinen eines neuen Kataloges verlieren alle vorhergehenden Programme ihre Gültigkeit.
§ 7 Copyright
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf – auch auszugsweise – ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
§ 8 Urheber- und Markenrechte
In den Seminaren der German RTM GmbH wird Software eingesetzt, die durch Urheber- und Markenrechte geschützt ist. Diese Software darf weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet werden und darf nicht aus dem Seminarraum entfernt werden.
§ 9 Haftung
In unseren Seminaren werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Seminarziele erreichen kann. Für den Schulungserfolg haften wir jedoch nicht. Wir haften für von unseren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtvergütung, höchstens jedoch insgesamt bis zu einem Betrag von EUR 25.000. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die German RTM GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen können. Dies gilt auch für public domain Software. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden. Sollte der German RTM GmbH durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält sie sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
§ 10 Eingetragene Warenzeichen
Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die erwähnten Produkte, Verfahren und sonstige Namen frei von Schutzrechten Dritter sind.
§ 11 Sonstiges
Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Diese Rechtswahl gilt auch für Verbraucherverträge, sofern Art. 29 EGBGB nicht entgegensteht. Der Auftraggeber und Teilnehmer erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies für den Zweck des Vertrags erforderlich ist. Für die Durchführung von Online-Seminaren gelten ergänzend unsere „Geschäftsbedingungen für Online-Seminare“, die Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung erhalten.
Der Gerichtsstand ist Düsseldorf.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung diese AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Gruppen, Firmen- und Individualschulungen
§ 1 Geltung
Allen Leistungen im Rahmen unserer Gruppen, Firmen- und Individualschulungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der German RTM GmbH für Gruppen-, Firmen- und Individualschulungen zugrunde.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag bedarf der Schriftform. Bitte melden Sie sich ausschließlich unter Verwendung unseres Anmeldeformulars an. Nach dessen Eingang erhalten Sie von uns umgehend eine Auftragsbestätigung (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses).
§ 3 Vertragsgegenstand und Durchführung
a) Gegenstand des Vertrages ist die in der Auftragsbestätigung genannte Schulungsmaßnahme der German RTM GmbH. Die Schulungsmaßnahme wird von German RTM selbst oder durch einen von ihr beauftragten Dritten durchgeführt. German RTM behält sich vor, die Inhalte der Schulungen zu modifizieren, soweit das vereinbarte Ausbildungsziel hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Ferner ist German RTM berechtigt, nach rechtzeitiger Vorankündigung Verschiebungen von Lehrgangsbeginn, Unterrichtszeiten oder dem Unterrichtsort vorzunehmen.
b) Der vom Veranstalter mit der Abwicklung der Schulung betraute Mitarbeiter, sowie der Referent sind gegenüber den Teilnehmern weisungsbefugt und berechtigt das Hausrecht auszuüben.
c) Der Teilnehmer erhält nach erfolgreicher Beendigung ein Abschlusszertifikat.
d) Sofern der Auftraggeber nicht selbst Schulungsteilnehmer ist, ist der Teilnehmer berechtigt, alle die Durchführung der Schulung betreffenden Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
§ 4 Rücktritt und Kündigung
a) Der Auftraggeber ist berechtigt vom Schulungsvertrag zurücktreten, sofern German RTM eine entsprechende schriftliche Erklärung spätestens 15 Werktage vor Seminarbeginn zugeht. In diesem Falle ist eine Bearbeitungsgebühr von 15% des vereinbarten Seminargesamtpreises zu entrichten.
b) Wird das Seminar spätestens 8 Werktage vor dem festgesetzten Termin storniert, so berechnet German RTM dem Auftraggeber 50% des Seminargesamtpreises.
c) Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Werktagen vor dem festgesetzten Termin oder dem Nichterscheinen der Teilnehmer, wird der volle Seminarpreis fällig.
d) Im Falle der Erkrankung des Referenten oder bei sonstigen nicht von German RTM zu vertretenden Seminarausfallgründen bietet German RTM dem Auftraggeber einen Ersatztermin für die Schulungsmaßnahme an. Sollte ein Ersatztermin nicht zustande kommen ist German RTM zum Rücktritt vom Schulungsvertrag berechtigt. Rücktrittsbedingte Ersatzansprüche gegen German RTM bestehen in diesem Fall nicht.
e) Der Schulungsvertrag kann durch German RTM unter Beibehaltung des Anspruchs auf die Teilnahmegebühr fristlos gekündigt werden, wenn der Teilnehmer mehrfach trotz Abmahnung den Schulungsablauf stört, wenn er Einrichtungen von German RTM mutwillig beschädigt oder zerstört oder wenn aus sonstigen ihm zuzurechnenden Gründen die weitere Teilnahme für German RTM und/oder den Referenten oder andere Teilnehmer nicht zumutbar ist.
§ 5 Kosten
a) Als Preis für die Schulungsmaßnahme gilt der in der Auftragsbestätigung von German RTM angegebene Betrag.
b) Die Kosten umfassen die erforderlichen Schulungsunterlagen sowie die für die Schulungsmaßnahme notwendige Nutzung der technischen Einrichtungen und Systeme in den Seminarräumen der German RTM GmbH.
c) Die Schulungskosten sind gegen Rechnung zu erstatten, wobei sich German RTM vorbehält, bei Neukunden Zahlung im voraus bei Lehrgangsbeginn oder in Teilbeträgen zu vereinbaren. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Seminars. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
d) Eine nur zeitweise Teilnahme einzelner oder aller Teilnehmer sowie eine zuvor nicht mitgeteilte Nichtteilnahme an Seminaren berechtigt nicht zur Minderung des Seminargesamtpreises.
e) Bei Zahlungsverzug ist German RTM berechtigt, Teilnehmern weitere Schulungsmaßnahmen zu verwehren und erst nach Ausgleich aller Rückstände den Schulungsbetrieb wieder aufzunehmen.
§ 6 Rechte an Schulungsmaterial, Lizenz
a) Sämtliche Rechte an Schulungsunterlagen und der Schulungssoftware von German RTM bleiben bei dieser. Jede Reproduktion/Vervielfältigung von Schulungsunterlagen und Schulungssoftware – auch auszugsweise – in jedweder Form sowie die Weitergabe von Schulungsmaterial an Dritte zum Zwecke der Reproduktion/Vervielfältigung ohne vorherige Zustimmung von German RTM ist unzulässig. Urheberrechtsvermerke, Warenzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
b) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts und des Strafrechts.
c) German RTM behält sich das Eigentum an sämtlichen Schulungsunterlagen und Schulungssoftware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Programmexemplare, die auf Datenträgern übergeben oder Online übermittelt worden sind.
§ 7 Urheber- und Markenrechte
In den Seminaren der German RTM GmbH wird Software eingesetzt, die durch Urheber- und Markenrechte geschützt ist. Diese Software darf weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet werden und darf nicht aus dem Seminarraum entfernt werden.
§ 8 Eingetragene Warenzeichen
Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die erwähnten Produkte, Verfahren und sonstige Namen frei von Schutzrechten Dritter sind.
§ 9 Haftung
In unseren Seminaren werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Seminarziele erreichen kann. Für den Schulungserfolg haften wir jedoch nicht. Wir haften für von unseren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtvergütung, höchstens jedoch insgesamt bis zu einem Betrag von EUR 25.000. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die German RTM GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen können. Dies gilt auch für public domain Software. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden. Sollte der German RTM GmbH durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält sie sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
§ 10 Sonstige Bestimmungen
a) Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
b) Der Auftraggeber und Teilnehmer erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies für den Zweck des Vertrags erforderlich ist.
c) Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Diese Rechtswahl gilt auch für Verbraucherverträge, sofern Art. 29 EGBGB nicht entgegensteht.
d) Der Gerichtsstand ist Düsseldorf
§ 11 Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Rufen Sie uns gleich an:
+49 211 54099 700